Quellenhäuschen 
vom Höllen-Sprudel
in Hölle

Schutz der Heilquellen

  • Jegliche Eingriffe in die Deckschichten, z. B. Böschungs-Sicherungsmaßnahmen,
    Gründungsmaßnahmen stellen eine dauerhafte Gefährdung dar.
  • Durch die Herausnahme/Erneuerung des alten Gleisbettes werden Stoffe/Altlasten (Spritzmittel) mobilisiert, die in den Grundwasserleiter und somit auch in die tieferen Wasserleiter gelangen können.
  • Ebenso werden bei einem Bahnbetrieb Betriebsstoffe (Schmierstoffe, Öle, Abrieb der Bremsen, Pflanzenschutzmittel) freigesetzt.
  • Erschütterungen durch Baumaßnahmen oder Bahnbetrieb können das empfindliche Kluftwassersystem gefährden bzw. zerstören.
  • Ein Mineralbrunnenbetrieb ist auf den Standort und Schutz seiner Quellen gebunden und angewiesen. Er kann nicht umgesiedelt werden. Ein eingetragener Schadstoff, der in den Quellen nachgewiesen und deren Grenzwert überschritten wird, führt unweigerlich zur Schließung der Quellen und dadurch zur Existenzgefährdung des Betriebes und den über 100 Mitarbeitern und deren Familien.

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